...das ist ein leidiges Thema.
Fakt ist: In der Grundversichgerung (Krankenkasse) sind Massagebehandlungen nie versichert! Auch nicht, wenn sie von einem Arzt verschrieben wurden! Ausser sie werden durch einen Physiotherapeuten gemacht. Diese sind jedoch auf andere Gebiete spezialisiert. Deshalb fehlt den meisten hier die entsprechende Erfahrung. Hinzu kommt, dass eine reguläre Physiotherapie-Sitzung in der Regem nur zwischen 20 bis 25 Minuten dauert. Was erfahrungsgemäss bei bestehenden Problemen und Beschwerden nur selten für eine zielführende manuelle Behandlung ausreicht.
Also werden Massagen, wie übrigens alle Alternativ- oder Komplementärbehandlungen, wenn überhaupt, dann nur aus einer Zusatzversicherung erstattet. (Einzige Ausnahmen sind Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Arzneimitteltherapie der TCM, Ärztliche Klassische Homöopathie und Phytotherapie sofern sie von einem Schulmediziner mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt werden.)
Was zahlen Zusatzversicherungen?
Die Zusatzversicherungen sind (im Geghensatz zur Grundversicherung) privatrechtlich organisiert. Das heisst hier gibt es keine gesetzlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften darüber, was eine Versicherung in welchem Umfang zu bezahlen hat. Das wiederum ergibt einen undurchschaubaren Wirrwarr von Reglementen, Bedingungen, Einschränkungen und Restriktionen - individuell von jeder Versicherungsgesellschaft.
Zwar schreiben sich alle auf die Fahne, dass Behandlungen "wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich" sein müssen. Doch in der Realität wird das eigentlich nie überprüft. Die Kriterien nach welchen Leistungen ausbezahlt werden, orientieren sich fast ausschliesslich an Anerkennungen, Abschlüssen und Diplomen. Ob die bezahlten Behandlungen dann auch gewirkt haben überprüft (ausser vielleicht dem Patienten selber) bei der Übernahme der Kosten eigentlich niemand. Weist sich ein Therapeut also mit einem entsprechend geforderten Diplom aus, so zahlt die Versicherung (in der Regel) ohne Überprüfung, ob es auch gewirkt hat.
Behandelt hingegen ein Therapeut ohne diesen speziefisch geforderten Fachausweis, so werden die Kosten nie übernommen, auch nicht wenn er die besten Erfolge erzielt, oder sogar zur kompletten Lösung eines Gesundheitsproblemes beiträgt.
Somit handeln die Gesellschaften also weder wirksam, noch zweckmässig oder wirtschaftlich...
Natürlich muss man Regeln und Richtlinien schaffen, damit keine Willkür aufkommt und ein gewisses Mass an Sicherheit vorhanden ist. Aber die Sturheit, mit der das Nichtbezahlen von erfolgreichen Behandlungen bei den Gesellschaften verfolgt wird ist schon fast fahrlässig - und verteuert somit auch die Prämien!
Welche Kriterien oder Diplome braucht es denn nun? Grundsätzlich gibt es in der Schweiz über 200 verschiedene Alternativ-Methoden mit anerkannten Abschlüssen. Alleine schon in der Massage sind es dutzende. (z. B. APM-Therapie, Ayurveda-Ernährung und -Massage, Ayurveda-Massage, Bindegewebsmassage, Esalen Massage, Faszientherapie, Fussreflexzonen-Massage, Klassische Massage, Lomilomi-Therapie, Lymphdrainage, manuelle, Reflexzonenmassage, anthroposophische rhythmische Massage, Thai-Massage, Therapeutische Massagen, Massagepraktiken (NHP), Anmo/Tuina (TCM), KomplementärTherapeut/in mit eidgenössischem Diplom Methode Rhythmische Massage Therapie, Branchenzertifikat OdA KT - Methode Rhythmische Massage Therapie, Med. Masseur/in mit eidgenössischem Fachausweis/FA SRK (Med. Mass.), etc, etc.) Die aktuelle Gesamtliste z.B. vom EMR (Erfahrungsmedizinisches Register) finden Sie unter diesem Link: https://www.emr.ch/dl/dokumente/emr_methoden_2023.pdf
Dem gegenüber stehen die weit über 50 Versicherungsgesellschaften, die alle eigene Reglemente haben, welche Methoden sie unter welchen Bedingungen bezahlen. Also auch bis zu welchem Jahresbetrag, welchen Stundenansatz, und wieviel Prozent des Betrages.
Wenn Sie klarheit wollen, setzen Sie sich am besten mit Ihrem persönlichen Versicherungsberater in Verbindung und fragen nach.
Wann sind die Leistungen von Manualis, Patrick Zimmermann versichert?
Meine Ausbildung zum ärztlich diplomierten Masseur habe ich 1994 gemacht. Seither habe ich mich fast jährlich mit einzelnen Spezialkursen und Techniken weitergebildet, aber nie mehr einen höheren Abschluss oder ein Diplom gemacht. Somit bin ich als klassischer Masseur, oder eben mit der Methode "klassische Massage" beim EMR und der ASCA registriert. Wenn nun Ihre Zusatzversicherung Behandlungen mit der Methode klassischge Massagen vergütet, dann sollten meine Leistungen eingeschlossen sein. Ausnahme: Wenn diese Methode durch einen med Masseur FA SRK, oder einem eidg. dipl medizinischen Masseur erfolgen müssen. Über diese Titel oder Diplome verfüge ich nicht.
Fazit:
Wenn Sie sicher sein wollen, klären Sie es mit Ihrer Zusatzversicherung vorgängig ab. Aber denken Sie auch daran, dass im Fall von Beschwerden, Einschränkungen und Schmerzen für Sie nicht entscheidend sein sollte was bezahlt wird, sondern wer oder was Ihnen am Ende hilft und Ihre Lebensqalität wieder herstellt.
Ich habe mich in meiner langjährigen selbständigen Tätigkeit als Therapeut nicht darauf spezialisiert Diplome und Titel zu sammeln, sondern verschiedene Arbeitsweisen und Techniken, mit denen ich meiner Kundschaft möglichst bei allen Problemen weiterhelfen kann. Eben für Sie möglichst wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich.
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